Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Pflicht des Vorsitzenden, den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über einen Deal zu protokollieren, dient der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Die Transparenz dient dem Schutz des Angeklagten vor einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und die damit verbundene Gefährdung der Wahrheitsforschungspflicht und des Prinzips des fairen Verfahrens. Mehr Infos unter: 2 BvR 878/14, 2 BvR 2055/14
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