Das öffentliche Recht umfasst alle Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung, insbesondere die Tätigkeit der Bundesbehörden (z.Bsp. Bundesagentur für Arbeit), der Behörden des jeweiligen Bundeslandes, der Landschaftsverbände sowie der Kommunalverwaltungen.

 

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung bei den verschiedensten Behörden, sowie die Vertretung vor Gericht auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts.

 

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