Das Steuerrecht regelt die Rechte und Pflichten aus einem Steuerrechtsverhältnis und ist ein Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts. In Deutschland gibt es kein einheitliches Steuergesetzbuch, als Rechtsquellen des Steuerrechts kommen Steuergesetze, Steuerrechtsverordnungen, autonome Satzungen, Gewohnheitsrecht, supranationales Recht und das Doppelbesteuerrungsabkommen (DBA) in Frage.

 

Um unseren Mandanten eine umfassende juristische Beratung für in- und ausländisches Recht anbieten zu können, betreiben wir Kooperationen mit Kanzleien, die sich in anderen Rechtsgebieten spezialisiert haben. Falls erforderlich, greifen wir auch auf nichtjuristische Sachverständige (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) zu.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Manuel Lüdtke steht Ihnen als zuverlässiger Berater und Prozessbevollmächtigter in den folgenden steuerrechtlichen Bereichen zur Verfügung:

 
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Einkommenssteuer
  • Unternehmenssteuer (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
  • Prüfung Steuerbescheid
  • Gestaltung von Verträgen unter Beachtung der steuerrechtlichen Folgen
  • Vorbereitung und Begleitung zu Bankgesprächen
  • Steuerstrafrecht
 

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  • Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine e-mail, rufen uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unseren Geschäftsräumen.
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