In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat mit mehr Macht in die Rechte des Bürgers ein als im Strafrecht. Deshalb bin ich überzeugt, dass der Strafverteidiger die einzige Person ist, die dem Beschuldigten im Strafprozess gegenüber der Übermacht der staatlichen Gewalt sowie öffentlicher Vorverurteilungen beiseite steht. Scheinbare Gewissheiten als Folgen fehlerhafter Ermittlungen führen nicht nicht selten dazu, dass bis dato ungescholtene Bürger inkriminalisiert werden.

 

In keinem anderen Rechtsgebiet können die Folgen staatlichen Handelns für den einzelnen Bürger einschneidender als im Strafrecht. Festnahmen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen und andere Rechtseingriffe haben für den Betroffenen in der Regel traumatische Folgen und ändern seinen bisher gewohnten Lebenslauf. Im Gegensatz zu manch einer öffentlichen Wahrnehmung, ist der Strafverteidiger der Garant eines fairen Strafprozesses, in dem es die Unschuldsvermutung – eine der wichtigsten Errungenschaften der modernen Gesellschaft – zu verteidigen gilt. Im Kampf um die Verteidigung der Mandanten gilt, durch die Wahl der optimalen Verteidigung das bestmögliche Ergebnis für diese zu erzielen. Nur durch eine zielgerichtete Spezialisierung, durch dadurch erworbene Kompetenz und Lebenserfahrung ist die Verteidigung in der Lage, gegenüber den ebenfalls spezialisierten und mächtigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zu bestehen.

 

Durch die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers können die Folgen eines gegen Sie eingeleitetes Strafverfahren reduziert werden. Möglicherweise kann das Ermittlungsverfahren eingestellt werden oder das Strafverfahren mit durch Erlass eines Strafbefehls beendet. Dadurch wird eine das eigene Ansehen schadende Hauptverhandlung vermieden. Allein der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Strafverfolgungsbehörden und kann dadurch die Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten festlegen.

In komplexen Strafverfahren wird darauf geachtet, dass wir im Team arbeiten. Sollte in solchen Fällen unsere fachliche Kompetenz enden, greifen wir auf die Kenntnisse und Erfahrung von Spezialisten zu. In diesem Falle bilden wir gemeinsame Arbeitsgruppen, um den Ansprüchen des Verfahrens gerecht zu werden. Egal in welchem Fachbereich, ob Recht, Wirtschaft oder Technik, wir arbeiten nur mit Kooperationspartner zusammen, die sich durch besondere Fachkenntnisse und nachgewiesene Qualität ausgewiesen haben. Unsere Kooperationspartner sind Teil unseres Teams und helfen uns, in jeder Situation des Strafverfahrens die Verbindung zwischen Rechtsfragen und relevante Sachfragen schnell herzustellen, so dass wir in der Lage sind, eine umfassende juristische Lösung anzubieten.

 

Rechtsanwalt Manuel Lüdtke übernimmt Ihre Verteidigung in Strafsachen, insbesondere in folgenden Bereichen:

 
  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Vermögensdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

 

Wir beraten und verteidigen Sie bei: 
  • Vernehmungen durch die Strafverfolgungsbehörden (z. Bsp. Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht)
  • Strafanzeigen
  • Strafverhandlungen
  • Berufung und Revision
  • Nebenklage
   

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  • Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine e-mail, rufen uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unseren Geschäftsräumen.
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