Das Familienrecht ist das Rechtsgebiet, in dem mit menschlichen Emotionen umzugehen ist. In den überwiegenden Fällen werden Rechtsanwälte erst dann mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt, wenn schwer zu beseitigende Differenzen zwischen den Parteien eingetreten sind. Ein verantwortungsvoll handelnder Anwalt, auch wenn er der die persönlichen Angelegenheiten nicht nur aus rein juristischer Sicht betrachtet, kann den familienrechtlichen Sachverhalt mit einer gewissen, professionellen Distanz beurteilen. Es macht nicht immer Sinn, jede Auseinandersetzung vor einem Familiengericht zu bringen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Manuel Lüdtke steht Ihnen als zuverlässiger Berater und Prozessbevollmächtigter in den folgenden familienrechtlichen Bereichen zur Verfügung.

  • Scheidung
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Gewaltschutz
  • Namens- und Adoptionsrecht
  • Einkommensermittlung
  • Hausratsteilung
  • Ausgleich von Arbeitsleistungen oder finanziellen Zuwendungen durch die Eltern oder Schwiegereltern in ein gemeinsames Bauvorhaben im Rahmen einer Trennung/Scheidung
  • Zugewinnausgleich

 

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