Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt, es wird von zahlreichen Einzelgesetzen geprägt und von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte weiter entwickelt. Dadurch unterliegt das individuelle Arbeitsverhältnis als Existenzgrundlage des Betroffenen nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch rechtlichen Änderungen. Dadurch werden die Beteiligten ständigen Neuerungen ausgesetzt.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Manuel Lüdtke steht Ihnen als zuverlässiger Berater und Prozessbevollmächtigter in den folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen zur Verfügung:

 

  • Geltendmachung von Lohn und Gehalt
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen und der sozialrechtlichen Folgen
  • Prüfung der Ansprüche bei Betriebsübergang
  • Ausbildungsverhältnisse
  • Teilzeitzeitarbeitsverhältnisse
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Pflegezeit
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Haftung im Arbeitsverhältnis
  • Betriebliche Altersversorgung
 

Sie wollen uns mit Ihrer anwaltlichen Vertretung beauftragen?

  • Bitte übersenden Sie uns die unterschriebene Vollmacht zurück.
 

Sie haben noch Fragen?

  • Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine e-mail, rufen uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unseren Geschäftsräumen.
facebook Arbeitsrechttwitter Arbeitsrechtgoogle_plus Arbeitsrechtxing Arbeitsrechtprintfriendly Arbeitsrecht