Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Eine Verurteilung im Falle einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation bleibt möglich – die Strafgerichte müssen die Verfahren nicht einstellen – wenn eine ausreichende Kompensation im Rahmen der Strafzumessung erfolgt. Mehr Infos unter: 2 BvR 209 / 14, 2 BvR 240 / 14, 2 BvR 262 / 14